AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Windwärts AG

Unternehmer-Offerte

Die individuellen Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen den Windwärts AG vor. Die AGB gelten als grundsätzliche Regelungen,sofern nichts anderes vereinbart wird.


Organisatorische Regelungen (Aufgaben,Pflichten, Rechte, Verantwortungen, Ablauforganisation)


Grundlagen, Geltungsbereich


Grundsätzlich gilt für den Werkvertrag:


- Schweizerisches Obligationenrecht «Werkvertrag»


Option: zusätzlich werden (situativ) vereinbart:


  • SIA Norm 118 Allgemeine Bedingungenfür Bauarbeiten
  • SIA Norm 118-265Allg. Bedingungenfür Holzbau
  • SIA Norm 118-343 Allg. Bedingungenfür Türen und Tore


1. Projektierung


Entwurfsplanung

Für Entwurfs- und Planungsarbeiten gelten Leistungshonorare aufgrund der Planungs- und Projektierungsvertragsvereinba- rungen


Projektierungsplanung


Projektierungsplanung.

Für die gestalterischen und technischen Gesamtplanungengelten Leistungshonorare aufgrund der Planungs- und Projektierungsvertragsvereinbarungen. 

Dazu gehören insbesondere:


  • Statikberechnungen
  • Haustechnik- & Steuerungsplanung
  • Elektro- & Sanitärplanung
  • Lüftung- & Klimaplanung
  • Einbruchschutz- & Sicherheitsplanung
  • Brandschutzplanung
  • Einbauküchenplanung
  • Innenarchitektur,
  • Raumgestaltung
  • Möbel- & Einrichtungsgestaltung


Urheberrechte

Die Angebote, Zeichnungen und Muster sowie die Offertbeschriebe des schriftlichen Angebotes des Un- ternehmersbleiben dessen Eigentum;  


  • sie dürfen anderen Bewerbern nicht zur Kenntnis gebracht werden. Der Empfängerist nur zur vertragsgemässen Ver- wendung der erwähnten Offert- bzw. Vertragsunterlagen be- rechtigt.
  • Die Verletzung der Urheberrechte berechtigt den Unternehmer zu einem pauschalen Schadenanspruchin der Höhe des Leistungshonorars.
  • Wird dem Projektierungs-Unternehmen(Projektverfasser) die Ausführung des Werkes übertragen, entfällt die Honorierung nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden, ist,


Pflichten der Bauherrschaft

Ausführungsplanung (Nachfrage)

Devisierung, Leistungsbeschrieb.

Gestalterische und technische Gesamtplanung) Vom Unternehmer auszuarbeitende Detailprojekte mit Beschrieb gelten nichtals Offertleistungen und sind aufgrund eines Projektierungsauftrages nach Aufwand zu honorieren (Planung und Projektierungsvertrag (VSSM-Form 0420)


Produkte-Anforderungen- und Anwendung, Nutzung. Die Bauherrschaft definiert die vorgesehene Produkte-Verwendung (Nutzung) und leitet daraus die Anforderung an die Produkte ab und definiert so den Leistungsbeschrieb. Mögliche Kriterien sind z.B. Gestaltungsform, Erscheinung, Farbe, Funktionen, Klima, Schall, Sicherheit, Bedienungskomfort, Menge usw.

Als Basisanforderungen gilt die private Nutzung. Erhöhte Anforderungen für gewerbliche oderindustrielle Nutzung ist ausdrücklich zu verlangen.

Raumklima. Die empfohlene Raumluftfeuchte für Innenräume mit Behaglichkeit liegt bei 35 - 65% LF. Die Produkte sind zur Nutzung mit Innenklima zwischen 30-70 % Leuchtfeuchte (LF) ausgelegt. Die Holzfeuchtigkeit ist direkt abhängig von der Luftfeuchtigkeit (Feuchtegleichgewicht). Bei 20°Celsius erhält Massivholz so folgende Holzfeuchtigkeit (HF). 30%LF~6%HF, 48%LF~9%HF, 64%LF~12%HF, 70%LF~14%HF. Der geforderte Feuchtigkeits- und Anwendungsbereichist zu planen undzu definieren. Die davon abhängigen Schwind- un: Quell-Eigenschaften sind zu definieren und zu planen.

Anwendungs-Fachplanung. Leistungsbeschreibungen bzw. Ausschreibungstexte und Devisierungen enthalten die voll- ständige und korrekte Anwendungs-Fachplanung. Darin sind sämtliche bestellungsrelevantenKriterien berücksichtigt und als Produkteeigenschaften abschliessend definiert. Eine Überprüfung der Fachplanung durch den Anbieter ist nich! möglich und findet nicht statt. Der Anbieter übernimmtkeine Haftung für fehlerhafte Ausschreibung und Fachplanung.


Pflichten des Lieferunternehmens

Ausführungsplanung (Angebot)

Produkte-/ Dienstleistungsangebote der Lieferanten.

Offerten mit Leistungsbeschrieb werden aufgrund der Anforderungsdefinitionen der Bauherrschaft erstellt. Die Produkteeigenschaften werden dem Kundenklar deklariert.

Produkte-Eigenschaften (geeignete Produkte). Die Ver- tragspartner prüfen und klären individuell ab, ob die Produkt und deren Eigenschaften für die vorgesehene Nutzung geeignet sind und vereinbaren dies gegenseitig.

Vorleistungen. Das Erstgespräch und die erste Offerte des Produktelieferanten sind in der Regel kostenlos. Weitere Vorschläge, Beratungen, Abklärungen und Bereinigungen sind Yv kostenpflichtig (Planung- und Projektierungsvertrag) und sin. gegenseitig zu vereinbaren.

Gültigkeit Angebot. Die Gültigkeit für Offerten beträgt 60 Tage, sofern keine andere Frist ausdrücklich festgelegtist. | Später eintreffende Bestellungen sind durch den Unternehmer bestätigen zu lassen.


2. Werkvertrag, Bestellung

Auftragserteilung, Vergabe, Grundbestellung

Die Bestellung und die zum Bestellzeitpunkt vorhanden Kenntnisse und Informationen bewirken den Werkvertrag und bilden die Basis für beide Werkvertragspartnerzur verbindlichenVertragserfüllung. Der Leistungsumfang basiert auf:


  • Offerte
  • Auftragsbestätigung
  • Werkvertrag
  • Bau und Terminplanung
  • Nachtragsofferten
  • Nachbestellungen (Werkvertragsergänzung)
  • mündlichen Angaben


3. Preis-, Ausmass-, & Zahlungskonditionen

Preise


  • Werkpreis als Einheitspreis Die Einheitspreise basieren auf denofferierten Stückzahlen pro Position.
  • Werkpreis als Abrechnungspreis Der Abrechnungspreis wird Anteilsmässig in Prozent (%) der Objekt-Gesamtsumme z.B. bei Projekthonoraren berechnet
  • Werkpreis nach Aufwand (Regie). Ohne vorgängige individuelle Vereinbarung gelten folgende Regieansätze in CHF


          - Monteur 124.00

          - Berufsarbeitende 124.00

          - Rückfahrt 1.20 /km 


In den Regieansätzenist die Benutzung von Servicewagen, Kleinmaschinen und von Spezialwerkzeugen nicht inbegriffen


  • Kostendach. Die Kosten sind dem Kunden regelmässig zu melden. Das Kostendachgilt als Information und nicht als verbindlicher Einheitspreis.


Teuerung Grundsätzlich gilt für den Werkvertrag:

Die Teuerungsberechnungerfolgt direkt nach dem Index «Preisindizes ausgewählter Produkte für das Bauwesen» basierend auf dem «Schweizerischen Produzentenpreis- index», BfS/KBOB.


  • Option: Die Teuerungsberechnung erfolgt nach dem vereinfachten Mengennachweis-Verfahren gemäss KBOB, mit, detaillierter, separater Berechnung vom Material- und Lohnteuerung.


Ausmass


Mehr- Mindermengen. Weicht die auszuführende Gesamt- menge um mehr als +/- 20% von der offerierten Menge ab, wird ein neuer Einheitspreis festgelegt auf der Preisbasis der! Offerte.


Kostengrundlage. Im Vertrag nicht vorgesehene oder geän- derte Leistungen sind auf der Basis der ursprünglichen Kos- v tengrundlage zu vereinbaren.


Die Reisezeit wird als normale Arbeitszeit ohne Überzeitzu- schlag verrechnet.


Änderung Regiepreise. Nach ‚Abschluss des Werkvertrages eintretende gesamtarbeitsvertragliche Änderungen der Lohn- f und Lohngemeinkostenleistungen haben eine Preisänderung zur Folge. Sie sind, sobald sie dem Unternehmer bekanntsind, dem Besteller mitzuteilen.


Zahlungskonditionen


Grundsätzlich sind folgende Teilzahlungenfällig:  


Akontozahlungen nach Auftragsstatus in Prozent der Vertragssumme

                             

                             - 30 % bei Vertragsabschluss

                             - 60 % Akonto bei Lieferung (SIA 118)

                             - 10 % innert 10 Tagen nach Fertigstellung


Abzüge. Ungerechtgertige Skontoabzüge werden nachbelastet.


Reglearbeiten werden monatlich netto abgerechnet.


Schlussrechnung.Sie wird innert 36Tagen nach Bauabnahme erstellt.


Zahlungfrist. Die Rechnungensindinnert 36Tagen zu bezah- len. Die Rechnungsprüfung und -administrierung der Baulei- tung bzw. der Bauherrschaft verlängern die Frist nicht, Nach Ablauf der Frist erfolgt die Mahnung wegen Zahlungsverzug.


Zahlungspflicht. Die Berufung auf Mängelentbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsfristen.


Verzugszins. Für nicht vertragsgemäss geleistete Zahlungen wird ein Verzugszins von 9% auf die zur Zahlung fälligen Summe verrechnet.



4. Ausführung, Produktion, Baumontage

Leistungsumfang (Vergütungsregeln), Anlehnung SIA Norm 241 Schreinerarbeiten

Inbegriffene Leistungen sind:


organisatorisch;


  • Bestätigen der Materialausführungen mit Wahlmöglichkeit Die definitive Bestimmung und die Bestellung wird durch den Unternehmerin zweckmässiger Weise unterstützt z.B. durch Kundenzeichnungen,in Ausstellung vorhandene Muster und Modelle, Katalogabbildungen,Tabellen, Pläne, Referenzbilder u.ä
  • Produktionsplanung nach Bestellung Die Produktionsplanung wird durch den Unternehmer gewährleistet. Voraussetzung dazu bildet der Werkvertrag sowie die bestätigten Ausfüh- rungen der Wahlmöglichkeiten. die direkte Lieferung zum Bauobjekt, sofern nichts anderes vereinbart


technisch;


  • Grundbeschichtung oder Imprägnierung, Grundierung (für Bauteile mit Anschluss an Aussenklima
  • die endgültige Verteilungen innerhalb Baustelle, sofern nichts anderes vereinbart
  • die Baumontage, sofern nichts anderes vereinbart
  • Einmalige Einbau. Zusätzliche Arbeitsgänge z.B. aus- und einhängen oder einregulieren wegen nachfolgenden Bearbei- tungen z.B. Malerarbeiten sind kostenpflichtig


Nicht inbegriffene Leistungen sind:


organisatorisch;


  • Erweiterte, individuelle Beratungs-, Auswahl- und Entschei- dungsunterstützung für Materialausführungen mit Wahlmög- lichkeit wie z.B. zusätzliche Illustrationen, grafische Visuali- sierungen, physische Modelle, vergrösserte Farbmuster u.ä 
  • Objektbezogene, behördliche Abklärungen, Auflagen und Bauherrschafts-Informationen wie z.B. Fluchtwege, Brandab- schnitte, Lichtöffnungen usw.
  • Beratungs- und Gestaltungsleistungen ausserhalb des Werk- vertrages
  • Schutz gegen Beschädigung nach Einbau
  • auf Wunsch des Bestellers geleistete Überzeit, Nacht- und Sonntagsarbeiten
  • zusätzliche Kosten infolge erschwerender Umstände, die bei der Offertstellung nicht vorausgesehen werden konnten. Diese sind bei Erkennen dem Besteller sofort schriftlich mitzu- teilen
  • Mehrkostenfür Reisezeit sowie zusätzliche Reise und Logis- tikkosten bei bauseits veranlassten, nicht vorhergesehenen Unterbrechungender Arbeiten
  • Anpassungsarbeiten infolge Fehlerin den Plänen oder unge- nauen und krummen Mauerwerken. Diese sind bei Erkennen dem Besteller sofort schriftlich mitzuteilen
  • Abdeckungen von Bauteilen infolge ungenügenden Lager- möglichkeiten im Bau
  • zusätzliche Abdeckungenan Bauteilen infolge Beschädigungsgefahr während der Bauphase
  • die Mehrwertsteuer. Die werkvertraglichen Leistungen sind exklusive MwSt(netto) ausgewiesen. Auf der Schlussabrechnung wird die MwSt aufgerechnet und offen deklariert.
  • Es wird kein Skonto gewährt


technisch;


  • Gerüste
  • Unterkonstruktion
  • Metallbearbeitungen, Gewindeschneiden...
  • Aussparungen, Ausschnitte
  • Deckstäbe, Deckleisten (Bauwerkanschlüsse)
  • Gehrungsschnitte, Contrefacons, Schrägschnitte ...
  • Aufschiftungen, Niveauausgleichungen...
  • Grundbeschichtung und Imprägnierung, Grundierung für Bauteile im Innenklimabereich
  • Service- und Wartungsleistungen
  • Qualitätsverantwortung und Garantie für bauseitig gelieferte Baustoffe und Materialien
  • Branchenfremde Arbeitsleistungen; sämtliche Maurer-, Spritz- und Zuputzarbeiten,Elektro,Sanitär..
  • Kran arbeiten


Terminplan. Für die Terminplanungist die Bauherrschaft zuständig.


Ausführungstermine. Die Pflicht des Unternehmers zur Ein- haltung der vereinbarten Ausführungstermine setzt einen rechtzeitigen Eingang der technischen Detailangaben beim Unternehmervoraus. Dieser Termin ist im Werkvertrag genau zu bestimmen, Ist der Besteller in Verzug, so hat der Unter- nehmer Anspruch auf eine angemessene Erstreckung der f betreffenden Frist.


Bauleltung, Baukoordination. Für die Bauleitung und Bau- koordination ist die Bauherrschaft zuständig. Bauleitungsleis- tungen sind mit Honoraren zu entschädigen.


Holzfeuchtigkeit beim Einbau für Einrichtungen: Der Mit- telwert liegt bei 9% Holzfeuchte, der klimatisch bedingte Schwankungsbereich bei 6 - 12%. Im Normalbereich der Luftfeuchtigkeit bei Wohn- und Ar- / beitsklimata sind Holz und Holzwerkstoffe ohne besondere a Vorkehrungen verwendbar. Andauernde Unter- oder Über- schreitungen de Luftfeuchtigkeit unter 30% bzw. über 80% können zu Mängeln oder Schädigungenan Bauteilen führen.


Einbau und Baumontage: Mit dem Einbau darf erst begon- nen werden, wenn durch die klimatischen Verhältnisse am Einbauort sichergestellt ist, dass die durch die Luftfeuchtigkeit (30-70% LF) die normale bzw. vereinbarte Holzfeuchte nicht mehrüberschritten wird.


Bauseitigen Verzögerungen. Die Folgen aus bauseitigen Verzögerungen durch nicht rechtzeitige Fertigstellung der (bauseitigen) Vor- und Nebenarbeiten gehen zu Lasten des Bestellers. Es ist eine neue Frist mit dem Unternehmer zu vereinbaren.


Störungen. Der Unternehmerhat in besonderen Fällen An- spruch auf Erstreckung der vertraglichen Fristen, wenn ihn am Verzug kein Verschuldentrifft und er die erforderlichen und zumutbaren zusätzlichen Vorkehrungengetroffen hat. Zu diesen besonderen Tatbeständen zählen insbesondere Störun- gen des Arbeitsfriedens, Arbeitskräfternangel infolge allgemei- ner marktwirtschaftlicher Veränderungen sowie Liefer- und Transportstörungen. DerBesteller hat mit dem Unternehmer neue Termine zu vereinbaren.


Änderungen im Arbeitsprogramm. Wenn der Besteller Änderungenim Arbeitsprogramm veranlasst, zusätzliche Ar- beiten zuleisten sind oder die vereinbarten Liefertermine infolge Verzögerungen im Baufortschritt vom Unternehmer nicht eingehalten werden können, sind zwischen der Baulei- tung und dem Unternehmer neue Termine zu vereinbaren.



Material, Baustoffe


Umweltschutz. Es sind möglichst oekologische Produkte zu verwenden. Produktvorschriften dem Kunden übergeben.


Naturprodukte. Naturprodukte verfügen grundsätzlich über stark unterschiedliche Eigenschaften und Merkmale. Diese naturbedingten Differenzen sind zu erwarten und könnennicht ausgeschlossen und nicht als Mängel bezeichnet werden.


Dazu gehören insbesondere:  


  • Massivholz
  • Fumier
  • Naturstein
  • Holzwerkstoffe u.a.




Materlalwahl, Qualität. Präzisierungen und Eingrenzungen sind immerindividuell zwischen Käufer und Lieferunternehmen zu definieren, zu vereinbaren und als Referenz zu anerkennen.


Dazu gehören:


  • Kleinflächen-Originalmuster als Referenz
  • Grossflächen-Originalmusterals Referenz
  • Abbildungen, Fotos
  • Modelle, Muster
  • Direktauswahl durch Kundez.B. Massivholz, Granit, usw.
  • Produktedeklaration von Einzelprodukten u.a.


Gesamterscheinung der Fronten. Innerhalb einer „Front- einheit" z.B. pro Schrankfront, pro Raum oder pro Geschoss wird eine einheitliche Gesamterscheinung gewährleistet (Ge- stalterisch).


Dazu gehören:


  • Frontfugenbild  
  • Oberflächenbild; Farbe, Struktur



Primär- und Sekundäreigenschaften


Als Teile mit primären Eigenschaften gelten:


  • Sichtbare Fronten
  • Funktionsfähigkeit, arttypisch
  • Vereinbarte Eigenschaften und Merkmale 


Als Teile mit sekundären Eigenschaften gelten:


  • Innenflächen,Innenteile
  • technische Konstruktionen, Verbindungen
  • Nicht vereinbarte Eigenschaften und Merkmale


Baustelle, Lieferung

Bei Beginn der Baumontagearbeiten müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:


Zufahrt. Die Bausituation muss eine ungehinderte Zufahrt zum Gebäude und für die Montage ein ungehindertes Arbeiten ermöglichen,


Gerüste, Baukräne, Aufzüge, Der Besteller hat kostenlosdie erforderlichen Gerüste, Baukräne, Aufzüge zu stellen.


Aufzug. Bei Bauten mit mehrals 4 Stockwerkeninkl, Erdge- schoss sind bauseits Aufzugsmöglichkeiten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sinngemäss gilt dies auch für Terrassenhäusern.


Energie. Elektro-Steckdosen, geeignete Stromanschlüsse innerhalb ca. 50m von der Montagestelle. Die Anschlüsse für Licht- und Kraftstrom sind zur Verfügungzu stellen. Die Stromkosten gehen zu Lasten des Bestellers.


Lagerplatz Werkzeug. Für Montagematerial und Werkzeuge ist bauseits ein geeigneter abschliessbarer Raum kostenlos zur Verfügung zu stellen.


Lagerplatz Material. Materiallager: Für die vom Unterneh- meranzuliefernden Bauteile und Material ist bauseits kosten- los ein geeigneter trockener Lagerplatz zur Verfügung zu stel- len.


Zugang. Gut begehbare Treppenhäuser. Sie dürfen nicht durch Gerüste usw. unzulässig eingeengtsein. Allfällige Mehr- arbeiten, Wartefristen und zusätzliche Spesen infolge Nichtbe- achten dieser Montagebedingungen können in Rechnung ge- stellt werden.


Arbeitssicherheit und Reinigung


Baustelle. Für die allgemeine Baustellensicherheit und Reini- gung ist die Bauherrschaft verantwortlich


Arbeitsplatz. Für die Arbeitssicherheit und die Reinigung der einzeinen Arbeitsplätze und Einbauorte sind die jeweiligen Lieferanten/Unternehmen verantwortlich.


Entsorgung. Der Lieferant (Unternehmer)ist für die Entsor- gung des eigenen Materials selber zuständig. Es sind keine prozentuale Preisabzüge zulässig.



5. Bauabnahme und Mängel


Prüfpflicht. Abnahme Alle vom Unternehmer ausgeführten ‚Arbeiten sind sofort nach Fertigstellung und Anzeige der Vollendung vom Besteller oder von der Bauleitung im Beisein des Unternehmers zu kontrollieren.


Mängel sind innert 5 Tagen dem Unternehmen als Mängelrüge schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt das Werk als mängeifrei genehmigt. Vorbehalten bleiben die verdeckten Mängel.


Risikoübergang. Mit der förmlichen Abnahme des Werkes ‚oder durch die Inbetriebnahme beziehungsweise den uneingeschränkten Gebrauch trägt der Besteller das Risiko für die Beschädigung und für den Untergang (Verlust) des Werkes.


Haftpflicht. Nach erfolgter Bauabnahme kann der Unternehmer für durch Dritte verursachte Schäden nicht mehr haftbar gemacht werden.


Mängelbehebung. Die Rechte zur Behebung der Mängel sind:  


  • Instandstellung (Reparatur)
  • Preisnachlass (Minderung)
  • Rückritt, Rückbau (Wandelung; ist bei Werkverträgen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich)



6. Garantieleistungen



Sicherheiten Bauherrschaft


Die Gewährleistung erstreckt sich auf Mängel, welche auf das Material oder auf unsachgemässe Ausführung zurückzu- führen sind.


Garantie Garantledauer, Verjährungsfristen. Es bestehen die folgenden Sicherheiten:  


5 Jahr Garantie für festmontierte (unbewegliche) Sachen (OR 371 Abs.2) us


2 Jahr Garantie für bewegliche Sachen (OR 371 Abs.1)


Option:


2 Jahre Garantie für alle Mängel (SIA Norm 118)


5Jahre Garantie für verdeckte Mängel (SIA Norm 118)


Die Garantiendauer beginnt automatisch ab Einbau bzw. ab Bauabnahme.Als Gültigkeitsnachweis gilt der Werkvertrag bzw. die Rechnung.


Option: zusätzlich sind für 2-Jahres Garantien folgende Sicherungsmittel möglich (Garantieversicherung).


Nach Vereinbarung kann ein Baugarantieschein von 10% der Werkwertes abgegeben werden. Die Kosten trägt die Bauherrschaft


Die Garantieleistungen umfassen (Werkvertragsrecht):


Schreiner- und Innenausbauarbeiten:


  • Konstruktive Eigenschaften
  • Optische Eigenschaften; Holzwerkstoffe, Metall, Stein, Glas, Oberfläche usw
  • Funktionelle Eigenschaften; Beschläge, Verformung, Dauer- haftigkeit, usw
  • Einbau der Apparate und Geräte


  • Die Mängelrechte für bewegliche Teile wie elektrische Apparate und sanitäre Geräte und dgl. verjähren innert einem Jahr nach Abnahme,auch wenn sie Bestandteil eines unbeweglichen Werkessind. (gilt anstelle von SIA Norm 118, Art. 172ff)


Jede Garantie (Gewährleistung) ist ausgeschlossen für:


  • Mängelinfolge Fehler in der Baukonstruktion
  • Fehler oder Mängelin der massgeblichen Detailplanung,die der Besteller selbst dem Vertrag zugrunde gelegt hat
  • nicht erkennbare Fehler oder Mängelin der für den Unternehmervertraglich bindenden Materialspezifikation durch den Besteller
  • Mängel, die infolge zu hoher oder zu niedriger Luftfeuchtigkeit oder zu hoheroder zu niedriger Raumtemperatur im Bau nach den Einbau während der Nutzung entstehen
  • Mängelinfolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Besteller
  • Beschädigungen durch Dritte nach Bauabnahme...
  • Verbrauchmaterial wie Leuchtmittel, Filtereinsätze für Dampfabzüge usw.



Sicherheiten Unternehmer


Rückbehaltsrecht. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug ‚oderverschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse,ist der Unternehmerberechtigt, seine Leistungen so lange zurückzuhalten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wird.


Rücktrittsrecht. Wird der Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist auf sein Begehren nicht sichergestellt, so kann er vom Vertrag zurücktreten (Art. 83 OR).


Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte bewegliche Ware, die nicht mit dem Bauwerk fest verbunden wird, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmers. Die Eintragung des Eigentumsvorbehalts bleibt vorbehalten.


Bauhandwerkerpfandrecht gemäss ZGB Art. 837 ff.



7. Nutzung und Wartung


Bedienungsanleitungen. Revisionspläne, Reinigungsvorschriften, Produktanwendungsvorschriften usw. werden der Bauherrschaft nach der Bauabnahme übergeben.


Nutzung. Die Bauherrschaft ist verantwortlich für die korrekte Nutzung, insbesondere der Belüftungs- und Befeuchtungsfunktionen.


Raumiuftfeuchte (LF). In belüfteten und im Winter beheizten Räumenbeträgt der Normalbereich derrelativen Luftfeuchtigkeit {LF) 30 - 70 %. Im Normalbereich der Luftfeuchtigkeit bei Wohn- und Arbeitsklimata sind Holz und Holzwerk- stoffe ohne besondere Vorkehrungen verwendbar. Andauernde Unter- oder Überschreitungen de Luftfeuchtigkeit unter 30% bzw, über 80% können zu Mängeln oder Schädigungen an Bauteilen führen.


Holzfeuchtigkeit (HF). Das Massivholz übernimmt unmittelbar die Feuchtigkeit aus der Luft (sog. Feuchtegleichgewicht). Bei 20°Celsius erhält Massivholz die folgende Holzfeuchtigkeit.


30%LF = ~  6%HF,

48%LF = ~  9%HF,

64%LF = ~12%HF,

70%LF = ~14%HF


Wartung und Service. Die Bauherrschaft ist für die korrekte Wartung verantwortlich.





Technische Regelungen (Produkteeigenschaften- & deklarationen)


Grundlagen, Geltungsbereich. Es werden folgenden Regelungen vereinbart:


  • SIA Norm 241 Schreinerarbeiten


Option: zusätzlich kann situativ vereinbart werden:


     - SIA Norm 181 Schallschutz im Hochbau

     - SIA Norm 256 Deckenverkleidungenaus Fertigelementen

     - SIA Norm 253/753 Bodenbeläge aus Holz u.ä.

     - SIA Norm 257 Maler, Holzbeiz- und Tapezierarbeiten

     - SIA Norm 265, 265/1, Holzbau

     - SIA Norm 331 Fenster, Fenstertüren ovooonon

     - SIA Norm 343 Türen und Tore

     - Unternehmer Pflegeanleitungen

     - Glasnormen 01 bis 04, SIGaB

     - Merkblätter für Fenster, FFF

     - Merkblätter für Türen, VST

     - Merkblätter für Parkettböden, ISP